Horte werden geschlossen – ohne gesicherte Ganztagslösung

Was wurde beschlossen?

Der Samtgemeinderat hat am 18.03.2025 beschlossen, dass die Horte an den Grundschulen bereits zum 01.08.2026 geschlossen werden – unabhängig davon, ob bis dahin ein funktionierender Ganztagsbetrieb für alle Klassenstufen sichergestellt ist.

Das bedeutet: Die Betreuung in den Horten entfällt, ohne dass eine garantierte Alternative für alle Jahrgänge besteht.

Warum ist das problematisch?

  • Noch ist unklar, ob der Ganztagsbetrieb 2026 für alle Klassenstufen eingerichtet werden kann.
  • Es gibt keinen Plan B, falls es nicht klappt.
  • Ohne Horte stehen viele Eltern möglicherweise ohne Betreuungsangebot da.

Mein Änderungsantrag: Ein geordneter Übergang statt Unsicherheit

Ich habe im Rat beantragt, dass die Horte nur dann auslaufen, wenn für alle Klassenstufen eine gesicherte Ganztagsbetreuung besteht. Das hätte bedeutet:

  • Falls die Umstellung 2026 funktioniert, können die Horte auslaufen.
  • Falls die Umstellung länger dauert, bleiben die Horte als Absicherung bestehen.

Zusätzlich wollte ich mit dem „künftig umzuwandeln“ (kU)-Vermerk im Stellenplan sicherstellen, dass das Hort-Personal unbürokratisch weiterbeschäftigt werden kann – zum Beispiel in Kitas, Krippen oder dem Bürgerbüro.

Beides wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Was bedeutet das für Eltern und Kinder?

  • Wenn der Ganztagsbetrieb bis 2026 nicht steht, gibt es keine gesicherte Betreuung mehr.
  • Das Hort-Personal hat keine gesicherte Perspektive und muss über Haushaltsänderungen neu eingeplant werden.
  • Eltern müssen jetzt hoffen, dass alles wie geplant funktioniert – ohne Absicherung.

Was hätte eine bessere Lösung sein können?

  • Eine schrittweise Umstellung, bei der die Horte solange erhalten bleiben, bis die Ganztagsbetreuung sicher steht.
  • Eine verbindliche Personalplanung, die sicherstellt, dass Fachkräfte der Gemeinde erhalten bleiben.

Widersprüche in der Debatte

Interessant ist, dass die SPD mit angeblich fehlenden Räumen argumentierte – obwohl die bisherigen Hort-Räume ja genau dafür genutzt werden könnten. Würden die Horte schrittweise auslaufen, wie ich es vorgeschlagen habe, bliebe die Raumsituation identisch.

Die CDU behauptete, die Hort-Stellen seien bereits im Stellenplan 2026 berücksichtigt, lehnte aber gleichzeitig meinen Antrag ab, der mit dem kU-Vermerk eine flexible Weiterbeschäftigung der Mitarbeitenden ohne bürokratische Hürden ermöglicht hätte.

Gleichzeitig äußerte die SPD die Sorge, dass das Hort-Personal sich bei einem schrittweisen Auslaufen der Horte anderweitig orientieren könnte. Doch wenn das ein Problem ist – warum soll dann die sofortige Schließung der Horte die bessere Lösung sein?

Fazit: Die Mehrheit setzt auf eine schnelle Abschaffung der Horte, ohne eine klare Strategie für die Zeit danach zu haben.

Was denkt ihr dazu? Schreibt mir eure Meinung oder teilt diesen Beitrag, damit mehr Menschen erfahren, was hier entschieden wurde!


Offizieller Ratsbeschluss vom 18.03.2025:

Der Samtgemeinderat beschließt,

  1. Die Absicht besteht, an den Grundschulen der Samtgemeinde zum 01.08.2026 Ganztagsschulen (GTS) einzurichten und auszustatten.
  2. Bereits ab 2026 soll – unabhängig vom Rechtsanspruch – versucht werden, alle Kinder in die GTS aufzunehmen.
  3. Die Horte an den Grundschulen werden zum 01.08.2026 zeitgleich eingestellt.
  4. Das Hort-Personal soll sukzessive an KiTa-Standorten der Samtgemeinde eingesetzt oder ggf. von den Grundschulen als Betreuungspersonal übernommen werden (keine betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen, ggf. Übernahme in den Landesschulbetrieb).
  5. Die Eltern sollen frühzeitig informiert werden, damit alternative Betreuungsmöglichkeiten gefunden werden können.

Mein Ergänzungsantrag, der abgelehnt wurde:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Stellenplan 2026 wird für das Hort-Personal der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (kU) aufgenommen, um eine flexible Weiterbeschäftigung der betroffenen Mitarbeitenden zu ermöglichen.
  2. Sollte zum Schuljahr 2026/2027 kein vollumfänglicher Ganztagsbetrieb für alle Klassenstufen gewährleistet sein, wird der Betrieb der Horte so lange schrittweise auslaufend fortgeführt, bis für alle Klassenstufen ein entsprechendes Ganztagsangebot besteht. Eine vollständige Schließung der Horte erfolgt erst dann, wenn alle betroffenen Jahrgänge eine alternative Betreuungsmöglichkeit im Rahmen des Ganztagsbetriebs haben.

Sachverhalt:
Die aktuelle Beschlussvorlage sieht vor, dass die Horte an den Grundschulen bereits zum 01.08.2026 ihren Betrieb einstellen, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt ein vollumfängliches Ganztagsangebot für alle Klassenstufen gewährleistet ist. Dies könnte zu einer Betreuungslücke für Kinder der höheren Jahrgänge führen, wenn die Umsetzung des Ganztagsbetriebs nicht vollständig abgeschlossen ist.

Darüber hinaus ist die Weiterbeschäftigung des pädagogischen Fachpersonals der Horte derzeit nur vage geregelt. Mit der Aufnahme des Vermerks „künftig umzuwandeln“ (kU) im Stellenplan 2026 wird sichergestellt, dass das bestehende Personal flexibel weiterbeschäftigt werden kann.

Ziel dieses Ergänzungsantrags ist es, eine geordnete Übergangsphase zu gewährleisten, die sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch der Beschäftigten Rechnung trägt. Die schrittweise Schließung der Horte erfolgt ausschließlich unter der Bedingung, dass für jede Klassenstufe eine gesicherte Ganztagsbetreuung besteht. Eine vorzeitige Schließung ohne entsprechende Alternativen ist ausgeschlossen.

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