Geplante Erhöhung der Hortgebühren trotz beschlossener Schließung im Folgejahr

Ab August 2025 sollen die Hortgebühren steigen – obwohl der Samtgemeinderat bereits die Schließung der Horte beschlossen hat. Ein sozialpolitisch falsches Signal.

Hinweis zum Stand der Informationen:
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den aktuellen Stand der öffentlich gekennzeichneten Beratungsunterlage zur geplanten Erhöhung der Hortgebühren.
Da der Kindertagesstättenausschuss der Samtgemeinde Baddeckenstedt am 26. Mai tagt, ist nicht ausgeschlossen, dass es im weiteren Beratungsverlauf noch zu Änderungen kommt. Sollte dies der Fall sein, werde ich darüber selbstverständlich informieren.

Ab dem 1. August 2025 sollen die Gebühren für die Hortbetreuung in der Samtgemeinde Baddeckenstedt deutlich steigen. Je nach Einkommensstufe erhöht sich der monatliche Beitrag um bis zu 9,4 % – das bedeutet bis zu 18 Euro mehr pro Monat und Kind.
Und das, obwohl der Samtgemeinderat bereits in seiner letzten Sitzung mehrheitlich beschlossen hat, alle Horte zum 1. August 2026 zu schließen.

Was geplant ist:
Künftig soll es elf Einkommensstufen statt bisher sechs geben. In fast allen Stufen steigen die Beiträge. In der höchsten Stufe beispielsweise von 231 € auf 242 €. Die einzige echte Entlastung betrifft Familien mit einem Einkommen bis 25.000 €. Für sie wird eine neue Einstiegsstufe geschaffen, die mit 121 € monatlich leicht unter dem bisherigen Minimum liegt.

Kritik an der Argumentation:
Die Verwaltung verweist auf gestiegene Kosten und einen Kostendeckungsgrad von zuletzt 77 % im Hortbereich. Trotzdem wird eine Erhöhung vorgeschlagen – obwohl die Betreuung nur noch ein Jahr lang angeboten wird.

„Diese Maßnahme ist sachlich nicht begründbar und sozial nicht vermittelbar. Die Eltern sollen für ein auslaufendes Angebot mehr zahlen – das halte ich für falsch“, sagt Ratsmitglied Gerhard Schrader.

Zudem wird auf § 111 NKomVG verwiesen, wonach Beiträge erhoben werden dürfen, soweit andere Einnahmen nicht ausreichen. Doch wenn die Ausgaben im Folgejahr komplett entfallen, besteht keine sachliche Notwendigkeit, die Deckungslücke ausgerechnet durch Elternbeiträge zu schließen.


So verändern sich die Gebühren im Detail:

Fazit:
Die geplante Erhöhung der Hortgebühren kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Samtgemeinderat in seiner letzten Sitzung mehrheitlich beschlossen hat, alle Horte zum 1. August 2026 zu schließen. Eine Gebührenerhöhung für ein Angebot, das nur noch ein Jahr lang besteht, ist nicht sachgerecht und für viele Eltern nicht nachvollziehbar. Ich werde daher zur nächsten Ratssitzung einen Änderungsantrag stellen, um die geplante Erhöhung im Hortbereich zu streichen.

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