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PV-Anlage Oelber: Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen

In der Sitzung des Samtgemeinderates wurde mit knapper Mehrheit ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Abstimmung erfolgte geheim und nach einer intensiven, teils sehr kontroversen Debatte.

Gegenstand des Beschlusses ist die Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich zwischen Oelber am Weißen Wege und Rhene.

Mir ist wichtig, diesen Beschluss sachlich einzuordnen, denn er wird häufig missverstanden.

Ein Aufstellungsbeschluss bedeutet nicht, dass gebaut wird. Er bedeutet auch keine Vorentscheidung für ein konkretes Projekt.

Mit dem Beschluss wird die Verwaltung lediglich beauftragt zu prüfen, ob die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Flächennutzungsplans überhaupt vorliegen. Erst im weiteren Verfahren folgen Gutachten, die Beteiligung der Fachbehörden und vor allem die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Gerade dieser Punkt war für mich entscheidend: Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren, in dem sich Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen können. Ohne diesen Schritt gäbe es weder Transparenz noch eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss erfolgte ohne Fraktions- oder Gruppenzwang. Jedes Ratsmitglied hat nach eigener Abwägung entschieden.

Ich habe dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt, weil ich es für richtig halte, zunächst zu prüfen, zu informieren und zu beteiligen,
statt eine Entscheidung ohne belastbare Fakten zu treffen.

Wichtig ist außerdem: Die eigentliche Entscheidung über eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplans fällt – wenn überhaupt – erst am Ende des Verfahrens mit einem Feststellungsbeschluss. Angesichts der Dauer solcher Verfahren ist dabei auch nicht sicher, ob diese Entscheidung noch vom jetzigen Samtgemeinderat getroffen wird.

Auf meinen Antrag hin wurde die Beschlussformulierung zudem präzisiert. Statt einer missverständlichen Formulierung wurde ausdrücklich klargestellt, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss zur Prüfung handelt und nicht um eine Entscheidung über Inhalte.

Die Bauverwaltung hat diese Klarstellung ausdrücklich als sachlich richtig und sinnvoll bestätigt.

Im Folgenden dokumentiere ich meine Rede im Wortlaut, um meine Haltung transparent zu machen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

ein Aufstellungsbeschluss bedeutet nicht, dass gebaut wird.

Ein Aufstellungsbeschluss bedeutet auch keine Vorfestlegung
für ein konkretes Projekt.

Er bedeutet lediglich, dass die Verwaltung prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung des
Flächennutzungsplans überhaupt vorliegen.

Erst danach folgen Gutachten, die Beteiligung der Fachbehörden und die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die eigentliche Entscheidung fällt – wenn überhaupt – erst mit dem Feststellungsbeschluss am Ende des Verfahrens.

Angesichts der üblichen Dauer ist dabei auch nicht sicher, ob diese Entscheidung noch von diesem Rat getroffen wird.

Gerade weil es sich um einen frühen Verfahrensschritt handelt, halte ich es für wichtig, die Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Absatz 1 BauGB möglichst frühzeitig durchzuführen.

So stellen wir sicher, dass die Einwohnerinnen und Einwohner – einschließlich Kinder und Jugendlicher – von Beginn an informiert sind und mitgenommen werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen, dass der Samtgemeindeausschuss durch die Vorlage und die Befassung des Rates bereits frühzeitig für Transparenz gesorgt hat.

Auch wenn hierzu keine Verpflichtung bestanden hätte, wurde das Thema bewusst in die öffentliche Beratung gegeben.

Da mit dem Aufstellungsbeschluss lediglich die Voraussetzungen geprüft werden und noch keine endgültige Entscheidung über eine Umsetzung getroffen wird, werde ich dieser Vorlage zustimmen.

Vielen Dank.

Fazit

Transparenz, Beteiligung und eine saubere Prüfung sind für mich die Grundlage verantwortungsvoller Kommunalpolitik.
Erst nach Abschluss des Verfahrens kann auf Grundlage aller Fakten entschieden werden – offen, nachvollziehbar und unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

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