Gemeinschaftsradweg an der K 54: Ratsgruppe SGL reicht Prüfauftrag ein

Die Ratsgruppe SGL aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hat unter Federführung von Gerhard Schrader (Die LIinke) einen Prüfauftrag für die nächste Sitzung des Gemeinderates Baddeckenstedt am 27. August 2026 eingereicht. Ziel ist es, die Möglichkeiten für einen straßenbegleitenden Gemeinschaftsradweg entlang der Kreisstraße 54 zwischen Oelber am weißen Wege und der Kreisgrenze zum Stadtgebiet Salzgitter zu prüfen.

Geprüft werden soll, unter welchen technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen der rund 2,1 Kilometer lange Gemeinschaftsradweg als gemeinsames Projekt des Landkreises Wolfenbüttel und der Gemeinde Baddeckenstedt unter Nutzung von Fördermitteln realisiert werden könnte.

Mehr Sicherheit auf der K 54

Die K 54 führt auf diesem Abschnitt überwiegend durch Wald und weist mehrere unübersichtliche Kurven auf. Gerade für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die Situation problematisch: Aufgrund der Streckenführung und der eingeschränkten Sichtverhältnisse werden sie vom motorisierten Verkehr teilweise erst spät wahrgenommen.

Ein straßenbegleitender Gemeinschaftsradweg könnte hier für deutlich mehr Verkehrssicherheit sorgen und gleichzeitig eine attraktive Verbindung für den Alltags- und Freizeitverkehr schaffen.

Radweg bereits im Konzept des Landkreises vorgesehen

Die Idee ist nicht neu. Auf Anregung der Gemeinde Baddeckenstedt wurde der Abschnitt „K 54 Oelber am weißen Wege – Salzgitter-Lichtenberg (2,1 km)“ bereits in das Fahrradmobilitätskonzept des Landkreises Wolfenbüttel 2020–2030 aufgenommen.

Das Konzept sieht vor, ausgewählte Strecken aus den Anforderungslisten der Gemeinden in den kommenden Jahren näher zu planen und zu realisieren. Mit dem Prüfauftrag möchte die Ratsgruppe SGL deshalb klären lassen, unter welchen Voraussetzungen aus dieser Zielsetzung ein konkretes Projekt werden könnte.

Fördermöglichkeiten nutzen

Eine wichtige Rolle spielt dabei das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur. Darüber können grundsätzlich bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert werden; bei finanzschwachen Kommunen sind höhere Fördersätze möglich.

Da die K 54 in der Straßenbaulast des Landkreises liegt, soll außerdem geprüft werden, in welchem Umfang sich der Landkreis an Planung, Bau und Finanzierung eines Gemeinschaftsradweges beteiligen könnte. Bei einer Förderung von 75 Prozent und einer hälftigen Aufteilung des verbleibenden Eigenanteils zwischen Landkreis und Gemeinde würde auf die Gemeinde rechnerisch ein Anteil von rund 12,5 Prozent der Gesamtkosten entfallen.

Die Fördermittel des Sonderprogramms für 2025 und 2026 sind bereits ausgeschöpft. Das Programm läuft jedoch bis 2030. Gerade deshalb ist es sinnvoll, jetzt die Voraussetzungen zu prüfen, damit ein mögliches Projekt rechtzeitig vorbereitet werden kann.

Erst prüfen, dann entscheiden

Mit dem Prüfauftrag wird noch kein Bau des Radweges beschlossen. Zunächst sollen die technische und verkehrliche Machbarkeit, Grundstücksfragen, Kosten, Fördermöglichkeiten und eine Beteiligung des Landkreises geklärt werden.

Erst auf Grundlage dieser Ergebnisse kann der Gemeinderat darüber entscheiden, ob das Projekt tatsächlich weiterverfolgt werden soll.

Sollte die Prüfung positiv ausfallen und später ein entsprechender Projektbeschluss gefasst werden, könnte außerdem bei der Stadt Salzgitter angefragt werden, ob dort grundsätzlich Interesse besteht, den Radweg perspektivisch auf Salzgitteraner Gebiet fortzuführen.

Über den Prüfauftrag der Ratsgruppe SGL berät der Gemeinderat Baddeckenstedt in seiner Sitzung am 27. August 2026.

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