Ganztagsanspruch ab 2026 – Warum die Kommune trotzdem Betreuung vorhalten muss
Zum 1. August 2026 tritt bundesweit das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Kinder, die eingeschult werden, einen Anspruch auf ganztägige Förderung – werktags für acht Stunden täglich. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren stufenweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Was häufig übersehen wird: Solange dieser Anspruch nicht vollständig durch schulische Ganztagsangebote erfüllt wird, bleibt die Kommune verpflichtet, ein ergänzendes Betreuungsangebot vorzuhalten. Das ergibt sich aus dem neuen…