Zum Inhalte springen

Eltern kein Mitglied im Schulausschuss - Verwaltung sieht sich bestätigt, trotz erfogreicher Kommunalaufsichtsbeschwerde

In der ersten Jahreshälfte 2022 wurde die Politik von den Elternvertretungen zu einen Austausch eingeladen.
Bei diesen Austausch stellte sich heraus, dass die Elternvertreter im Schulausschuss kein Stimmrecht haben,
obwohl denen dies laut Gesetz zusteht.

Viel Schlimmer, es stellte sich sogar heraus dass die Elternvertreter noch nicht mal Mitglied
im Schul- und Kulturausschuss der Samtgemeinde sind, da diese bisher nicht durch den Samtgemeinderat
berufen wurden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse stellte die Ratsgruppe DIE GRÜNEN - DIE LINKE zusammen mit dem Bürgerforum
eine Anfrage. Wir wollten wissen:

1) Wann wurden die Vertreter aus der Gruppe der Lehrkräfte gemäß § 110 Abs. 2 NSchG i.V.m.
§ 2 Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse
(KomSchulAusBerV ND) von den Schulpersonalvertretungen für diese Ratsperiode
vorgeschlagen?

2) Wann wurden die Vertreter der Erziehungsberechtigten gemäß § 110 Abs. 2 NSchG i.V.m.
§ 4 KomSchulAusBerV ND von den Schulelternräte für die 1. Hälfte der Ratsperiode
vorgeschlagen?

3) Wann hat die Samtgemeindeverwaltung die Gruppe der Lehrkräfte und die Gruppe der
Schulelternräte aufgefordert Vorschläge für den kommunalen Schulausschuss einzureichen?

4) Wann erfolgt das Berufungsverfahren gemäß § 110 Abs. 4 NSchG i.V.m. § 6 KomSchulAusBerV ND i.V.m. § 73 NKomVG?

­­

Die Verwaltung antwortete darauf:

Beantwortung der Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen - DIE LINKE und Bürgerforum:


1) Seit jeher setzt sich der Schulausschuss bei der Samtgemeinde Baddeckenstedt
neben den politischen Mandatsträgern aus den jeweiligen Schulleitungen bzw.
deren Vertretungen und den gewählten Elternvertretungen jeder Schule zusam-
men. Ein gesondertes Berufungsverfahren gem. § 2 der Verordnung über das
Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse gab es bislang nicht.


2) Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder an den jeweiligen Grundschulen sind,
wählen mit Beginn des neuen Schuljahres Vertreter*innen aus ihren Reihen.
Ebenso werden daraus Vertreter*innen für den Schulausschuss gewählt, die der
Verwaltung mitgeteilt werden. Diese sind ordentliches, stimmberechtigtes Mit-
glied im Schulausschuss, solange sie in dieser Funktion weiterhin aus der El-
ternschaft zu jedem Schuljahr bestimmt/ gewählt werden und ein Kind an der je-
weiligen Schule haben. Wann diese Wahlen an den Schulen stattgefunden ha-
ben, ist nicht konkret bekannt. Üblicherweise werden diese zeitnah zu Beginn
des neuen Schuljahres von der Schule durchgeführt.


3) Eine gesonderte Aufforderung gab es nicht. Das Verfahren ist -wie oben be-
schrieben- gängige Praxis von Beginn an (seit Samtgemeindebestehen).


4) Ein gesondertes Berufungsverfahren gab es aus den o.g. Gründen bislang nicht.

Aufgrund dieser Anfragebeantwortung veranlasste die Ratsgruppe DIE GRÜNEN - DIE LINKE eine kommunalrechtliche
Überprüfung bei der zuständigen Kommunalausfsichtsbehörde.

Mit Schreiben vom 29.08,2022 kommt die Kommunalaufsichtsbehörde zu der Feststellung:

Für die Berufung weiterer Stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses ist jedoch eine Berufungsentscheidung d.h.
ein Beschluss des Rates der Samtgemeinde Baddeckenstedt nach § 110 Abs. 4 NSchuG vorgesehen.

Daraufhin veranlasste die Samtgemeinde Baddecenstedt eine Beschlussvorlage für die kommende Samtgemeinderatssitzung
am 20.09.2022 und führt in der Begründung aus:

"Die Kommunalaufsicht hat in einem Schreiben vom 23.08.2022 das Verfahren der
Zusammensetzung des Schul- und Kulturausschusses in der Samtgemeinde
grundsätzlich bestätigt und nicht gerügt, jedoch darauf hingewiesen, dass es den
formalen Akt der Berufung geben muss."

Die Verwaltung verkennt hier die Problematik. Erst durch den Feststellungsbeschluss durch den Samtgemeinderat
werden die Elternvertreter, sowie die Lehrervertreter Mitglied im Schul- und Kulturausschuss.

Mangels Feststellungsbeschluss sind die Elternvertreter derzeit weder Mitglied im Schul- und Kulturausschuss,
noch haben diese Stimmrecht. Erst wenn am 20.09.2022 der Samtgemeinderat diesen
Beschluss fasst, sind die Elternvertreter erst ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht im Schul- und Kulturausschuss.